Welche Versicherungen gegen Seegefahr sind nicht gestattet?
Antwort:
Die Heuer des Schiffers und der Schiffsbesatzung kann von diesen nicht versichert werden, jedoch kann sie vom Rheder in seinen Intresse versichert werden. (Anmerkung des Kontrolleurs – Doppelversicherungs u die versicherte Sache darf nicht den Versicherungswerth übersteigen.)